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Allgemeine Geschäftsbedingungen I. Allgemeines |1| Alle Angebote, Lieferungen, elektronische Übermittlungen und die Vergabe von Nutzungsrechten erfolgen ausschließlich und nicht exklusiv zu den nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Recherche Ost. |2| Angebote, Lieferungen, Leistungen sowie die Vergabe von Nutzungsrechte an Bildmaterial durch Recherche Ost erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen Recherche Ost und dem Kunden. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch Recherche Ost. II. Nutzungsrechte und Belegexemplare |1|Die AGB gelten für jegliches dem Kunde überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form es vorliegt. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches bzw. digital übermitteltes Material. |2| An dem durch Recherche Ost gelieferten Bildmaterial erhält der Kunde erst mit Eingang des vereinbarten und durch Recherche Ost in Rechnung gestellten Preises ein Nutzungsrecht. |3| Der Kunde hat beim Kauf von Bildmaterial von Recherche Ost über die Art und den Umfang der beabsichtigten Nutzung zu informieren. Die Nutzung des Bildmaterials ist erst gestattet, nachdem Recherche Ost dem angegebenen Verwendungszweck schriftlich zugestimmt hat. |4| Entsprechen die Angaben des Kunden zum Verwendungszweck nicht der tatsächlichen Nutzungsart, gilt das Einverständnis als nicht erteilt. Der Kunde hat Recherche Ost von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen Schadenersatz frei zustellen. |5| Sofern der Kunde beabsichtigt, von dem angegebenen Verwendungszweck abzuweichen und anderweitige Nutzung plant, bedarf es einer zusätzlichen schriftlichen Einwilligung von Recherche Ost. |6| Reklamationen, die den Inhalt des gelieferten Bildmaterials oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen. Andernfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen. Schadensersatzansprüche gegen Recherche Ost aus Lieferung des Bildmaterials sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. |7| Von jeder Veröffentlichung des Bildmaterials hat der Kunde der Recherche Ost unaufgefordert und kostenlos zwei vollständige Belegexemplare der Print-Publikation, einen Screenshot der betreffenden Internetseite oder den betreffenden Filmbeitrag in voller Länge und digitaler Form zu übersenden. III. Umfang der Rechteübertragung |1| Das gelieferte Bildmaterial bleibt stets Eigentum von Recherche Ost. Es wird zur Nutzung im Sinne des Urheberrechts lediglich vorübergehend zur Verfügung gestellt. Auch durch die Leistung von Schadenersatz erwirbt der Kunde weder Eigentum noch sonstige Rechte am überlassenen Bildmaterial. |2| Eine Vervielfältigung, elektronische oder sonstige Speicherung oder Archivierung des Bildmaterials über den vereinbarten Verwendungszweck und Zeitraum hinaus ist nicht gestattet. |3| Eine Bearbeitung, Veränderung oder Umgestaltung des Bildmaterials bedarf grundsätzlich der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Recherche Ost. |4| Die Weitergabe des Bildmaterials oder die Übertragung von Rechten an Dritte ist dem Kunde nicht gestattet. |5| Der Kunde verpflichtet sich, bei der Verwendung der Aufnahmen allgemeiner Personen das Recht am eigenen Bild abgebildeter Personen nicht zu verletzen. Der Kunde ist ggf. zur Einholung erforderlicher Einwilligungen verpflichtet und haftet für Schadensersatzansprüche, die in diesem Zusammenhang entstehen. Es gilt als vereinbart, dass Recherche Ost grundsätzlich nur Material ohne Einverständniserklärungen/“Model Release“ der abgebildeten Personen zur Verfügung stellen. Das selbe gilt für auf Bildmaterial abgebildeten Werken der bildenden Kunst oder Werken der Baukunst. IV. Urheberrechtsbestimmung |1| Soweit nicht anders vereinbart, gilt das Urheberrecht der Bundesrepublik Deutschland. |2| Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Veröffentlichung des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des Urhebervermerks von Recherche Ost (Recherche Ost), und zwar in der Weise, dass kein Zweifel an der Identität des Urhebers und der Zuordnung zum jeweiligen Bild bestehen kann. Sammelbildnachweise reichen nur dann aus, wenn diese die zweifelsfreie Zuordnung zum jeweiligen Bild erlauben. Dies gilt auch für Werbung, Einblendungen in Fernsehsendungen und Filmen oder anderen Medien. |3| Bei Unterlassung des in Absatz |1| dieser Bestimmung geforderten Vermerks hat Recherche Ost einen Anspruch auf Schadenersatz in Form von mindestens 100 % des vereinbarten Preises zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und evtl. weiterer Kosten. Ein weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt vorbehalten. Insbesondere hat der Kunde Recherche Ost von Ansprüchen Dritter frei zustellen, die aus Unterlassungen entsprechend Absatz |1| dieser Bestimmung resultieren. V. Preise und Kosten |1| Die Verwendung von Bildmaterial von Recherche Ost ist, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, kostenpflichtig. Dies gilt auch dann, wenn die Verwendung als Arbeitsvorlage, wie zum Beispiel für Präsentationen, Entwürfe, Zeichnungen, Karikaturen, nachgestellte Fotos und Layouts vorgesehen wird sowie für den Einsatz von Bilddetails und -ausschnitten, die mittels Montagen, Composing, elektronischen Bildträgern oder anderen Techniken Bestandteil eines neuen Bildes werden. Der entsprechende Preis ist auch für den Fall zu entrichten, dass das angeforderte und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. |2| Der Preis wird vor der Verwendung des Bildmaterials vereinbart. Die Höhe richtet sich nach Art und Umfang der Nutzung durch den Kunde. Die entsprechenden Angaben hat der Kunde gegenüber Recherche Ost zu machen. Die Honorarvereinbarung gilt einmalig nur für den genau bezeichneten Verwendungszweck und Umfang im vereinbarten Gebiet. Jede andere, erneute und darüber hinaus gehende Nutzung des Kunden bedarf einer neuen Vereinbarung. |3| Das Honorar ist spätestens binnen zwei Wochen nach Rechnungsstellung an Recherche Ost zu zahlen, soweit in der Rechnung keine andere Zahlungsfrist angegeben ist. Nach einmaliger Mahnung kommt der Kunde in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs wird der ausstehende Rechnungsbetrag mit 10% p.a. verzinst. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehalterechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. VI. Schlussbestimmungen |1| Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen der unwirksam sein oder werden, so bleibt dennoch die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame oder fehlende Bestimmung soll durch eine wirtschaftlich und rechtlich gleichwertige Bestimmung ersetzt werden. |2| Auch bei Lieferungen von Bildmaterial ins Ausland gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart. |3| Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, Dresden. Stand: Dezember 2008
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